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Häufige Fragen (FAQ)

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Sitzungszimmer in der Geschäftsstelle

Wie kann ich Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben, der 3 Genossenschaftsanteile übernimmt (á 350,- €). Somit muss jedes Mitglied 1050,- € an Geschäftsguthaben einzahlen
(zzgl. 15,- € Eintrittsgeld). Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall sind mindestens 35,- € pro Monat per Lastschrift zu zahlen.
Die volle Höhe muss jedoch erreicht sein, bevor eine wohnliche Versorgung in Anspruch genommen wird. Um Mitglied zu werden, müssen Sie uns in der Geschäftsstelle besuchen.

Was passiert mit meinem eingezahlten Guthaben?

Ihr eingezahltes Guthaben wird bei uns deponiert. Das Mitglied nimmt am Gewinn  (Dividende) der Genossenschaft teil. Wenn eine Dividende ausgeschüttet wird, bekommt das Mitglied bis zu 4% des eingezahlten Geschäftsguthabens ausbezahlt. Das Geschäftsguthaben wird ca. 1,5 Jahren nach Kündigung der Mitgliedschaft  ausgezahlt. Die Kündigung erfolgt immer zum 31.12..

Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft ?

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit eine Genossenschaftswohnung anzumieten. Dadurch können Sie sich ein preiswertes, sicheres und lebenslanges Wohnen garantieren. Zusätzlich erhalten Sie als Mitglied etliche Sonderkonditionen bei Partnerunternehmen und ggf. eine Dividende.
Die Idee der Genossenschaft ist eigentlich ganz einfach - und gut.
Sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter.

Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres, also zum 31.12., schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres
(31.12.), in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. Das Geschäftsguthaben wird nach ca. 1,5 Jahren ausbezahlt. Wer z.B. zum 31.12.2025 kündigt, bekommt das Geschäftsguthaben nach der Mitgliederversammlung um den 30.06.2027 ausgezahlt.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?

Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes, seine Anteile durch schriftliche Vereinbarung auf eine andere Person  übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Um eine Übertragung durchführen zu können, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Kann ich die Genossenschaft wechseln und die Anteile mitnehmen?

Eine Übertragung der Anteile unter Genossenschaften ist nicht möglich, da jede Genossenschaft wirtschaftlich selbständig für sich arbeitet.

Kann ich auch als Nichtmitglied Wohnungsangebote erhalten?

Wohnungsinteressenten können bei uns - ohne die Mitgliedschaft abzuschließen - kostenlos einen Wohnungsantrag stellen. Bei Verfügung bekommt der Wohnungsinteressent unverbindliche Angebote zugesandt. Kommt es zu einer Wohnungsanmietung, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu zeichnen und ein Eintrittsgeld von 15,- € an uns zu entrichten. Spätestens bei Übergabe der Wohnung wird die Zahlung der 3 Pflichtanteile von insgesamt 1.050,- € fällig. Mitglieder werden bei der Angebots- und Wohnungsvergabe bevorzugt.

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