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Über uns

Sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter.

Wohnen bedeutet bei uns mehr als nur "das Dach über dem Kopf". Wenn Sie bei uns wohnen, dann sind Sie kein Mieter mehr, sondern anteiliger Eigentümer. Denn mit Ihren Anteilen gehört Ihnen schließlich Ihr Stück von der ganzen Genossenschaft. Deshalb zahlen Sie auch keine Miete, sondern eine Nutzungsgebühr.

Die Nutzungsgebühr ist außerdem sinnvoll kalkuliert. Einerseits ist sie bezahlbar, andererseits sichert sie aber auch den Bestand der Genossenschaft, den Wert Ihres Eigentums. Deshalb fließen die Erträge aus den Nutzungsgebühren auch restlos in die Genossenschaft, an die Gemeinschaft zurück. Damit ist garantiert, dass die Vorteile des Lebens in der Genossenschaft langfristig erhalten bleiben können. Gute und bezahlbare Wohnungen, Service und lebenswerte Gemeinschaften.  

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Unsere Geschichte

Seit ihrer Gründung am 9. Oktober 1919 bis zum heutigen Tage ist die Genossenschaft langsam aber stetig gewachsen.
Sie umfasst heute ca. 1200 Mitglieder und besitzt ca. 650 Wohnungen in 180 Häusern.

Wohnungsbaugenossenschaften stellen einen "Dritten Weg" zwischen den traditionellen Lösungen Eigentum und Miete dar. Gepflegte Bestände, Dauernutzungsverträge, an Kostengrenzen orientierte und meist unter dem Mietpreisspiegel liegende Nutzungsgebühren, sowie oft auch eine Vielzahl von Zusatz- und Gemeinschaftseinrichtungen, gehören zum genossenschaftlichen Alltag. Überhöhte Mieten oder Verdrängung von Bewohnern durch Luxusmodernisierung oder Eigenbedarfsklagen sind kein Thema. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder.

Über 100 Jahre Geschichte – Unsere Genossenschaft im Wandel der Zeit

Unsere Genossenschaft blickt auf eine über hundertjährige Geschichte zurück. Eine ausführliche Chronik sowie zahlreiche Dokumentationen zur gesamten Entwicklung befinden sich in unserer Geschäftsstelle.

Für eine kompakte Zusammenfassung klicken Sie bitte hier.

Die Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben, der 3 Genossenschaftsanteile übernimmt
(á 350 € = 1.050 €) und vom Vorstand aufgenommen wird. Das Mitglied nimmt am Gewinn der Genossenschaft teil (Dividende).
Weitere Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft – darunter exklusive Sonderkonditionen
bis hin zu Ferienwohnungen - finden Sie am Ende dieser Webseite.

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen und somit das eingezahlte Geschäftsguthaben (z.B. 3 Anteile á 350 € bzw. 1.050 €) erstattet bekommen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres (31.12.), in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. Das Geschäftsguthaben wird nach ca. 1,5 Jahren ausbezahlt. Wer z.B. zum 31.12.2025 kündigt, bekommt das Geschäftsguthaben nach der Mitgliederversammlung um den 30.06.2027 ausgezahlt.

Die wohnliche Versorgung

Das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung steht ausschließlich Mitgliedern der Genossenschaft zu. Bei Wohnungsbedarf wird ein Wohnungsantrag an die Genossenschaft gestellt.  Wohnungsangebote können auch an Nichtmitglieder gesendet werden, jedoch haben Mitglieder bei der Vergabe Vorrang.

Die Organe der Genossenschaft

Der Vorstand:

Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.

Der Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied der Genossenschaft und werden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

Die Mitgliederversammlung:

Die Mitgliederversammlung muss spätestens bis zum 30.06. jeden Jahres stattfinden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch eine den Mitgliedern zugegangene Einladung. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben oder durch eine bevollmächtigte Person. Hier kann das Mitglied die Entwicklung der Genossenschaft verfolgen und Auskunft verlangen.

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