Bauverein Gräfrath eG

Von seiner Gründung am 9. Oktober 1919
 bis zum heutigen Tage ist die Genossenschaft langsam aber stetig gewachsen.
Sie umfaßt heute ca. 1200 Mitglieder und besitzt ca. 665 Wohnungen in 180 Häusern.

Wohnungsbaugenossenschaften stellen einen "Dritten Weg" zwischen den traditionellen Lösungen Eigentum und Miete dar. Wohnen bedeutet in Genossenschaften mehr als nur "das Dach über dem Kopf". Gepflegte Bestände, Dauernutzungsverträge, an Kostengrenzen orientierte und meist weit unter dem Mietpreisspiegel liegende Nutzungsgebühren sowie oft auch eine Vielzahl von Zusatz- und Gemeinschaftseinrichtungen gehören zum genossenschaftlichen Alltag. Überhöhte Mieten oder Verdrängung von Bewohnern durch Luxusmodernisierung oder Eigenbedarfsklagen sind kein Thema. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder (gemeinnütziger Zweck).


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Die Geschichte:

1910 bis 1919 (Gründung)
Der Bauverein Gräfrath ist eine Gründung der Weimarer Republik. Der Bürgermeister Bernhard Bartlau ist der Gründungsvater des Gräfrather Bauvereins. Im Jahre 1910 scheitert sein erster Versuch, in Gräfrath eine Baugenossenschaft zu gründen. Neun Jahre später werden seine Bemühungen jedoch von Erfolg gekrönt. Für die Stadt Gräfrath stellt sich in den ersten Jahren der Weimarer Republik verstärkt das Problem der Wohnungsversorgung der Bevölkerung. Der private Wohnungsbau liegt infolge der enormen Preissteigerungen auf dem Baumarkt danieder, gleichzeitig steigt der Bedarf nach Wohnungen in bislang nicht gekannter Größenordnung an. Frühzeitig erkennt die Stadt die neue Dimension des Problems und stellt bereits 1918 auf Antrag Bartlaus einem zukünftigen Bauverein 40.000 Mk. als finanziellen Grundstock zur Verfügung. Unermüdlich wirbt Bartlau bei der Bevölkerung um Unterstützung.

1920 bis 1921 (Bau Gartenstr.)
So entstehen von Juni 1920 bis April 1921 an der Gartenstraße am Unterflachsberg die ersten Häuser des Gräfrather Bauvereins. Die Häuser erhalten zur Selbstversorgung der Bewohner großzügige Gartenflächen, die Kellergeschosse werden zwecks Kleintierhaltung als Stallung ausgeführt.

1922 bis 1925 (Bau Bimerich)
Unmittelbar an die Fertigstellung der ersten Siedlung schließt sich 1921 bis 1922 die Ausführung des zweiten größeren Projektes der Genossenschaft an: der Bau des ersten Teiles der Siedlung "Bimerich". Noch während der Inflation 1923 wird an der Ecke Nettelbeck- u. Seydlitzstraße in "Bimerich" mit  dem Bau von fünf weiteren Häusern begonnen. Sie können jedoch erst im November 1924 fertiggestellt werden.

1926 bis 1938 (Bau Stadtwald)
Die Siedlung "Am Stadtwald" (Schulstr./Huttenstr./Melanchthonstr.)  ist von 1926 in mehreren Bauabschnitten zur heute größten Siedlung des Gräfrather Bauvereins ausgebaut worden. 1928 werden die Häuser am Heider Hof für kinderreiche Familien gebaut. Die letzten vier Bauvereinshäuser der Weimarer Jahre entstehen 1930 an der De-Leuw-Straße. Auch in den 30er Jahren wird die Siedlung "Am Stadtwald" von der Genossenschaft weiter ausgebaut, die Häuser auf der Schnitzlerstraße sind aus den Baujahren 1936 bis 1938.

1939 bis 1947 (II Weltkrieg)
Im Verlauf des Jahres 1939 kommt die Bautätigkeit in Solingen dann endgültig zum Erliegen, der Zweite Weltkrieg wirft seinen langen Schatten voraus. Von den verheerenden Bombenangriffen des Zweiten Weltkrieges wird der Gräfrather Bauverein weniger schwer betroffen als andere Solinger Genossenschaften. Jedoch sind auch hier bereits 1943 kleinere Bombenschäden an Häusern zu verzeichnen. Bei den Angriffen des Jahres 1944 kommt es in der Nettelbeckstraße zu schweren Zerstörungen. Nach dem Untergang des "Dritten Reiches" kommt es 1945 auch in Organen des Bauvereins zu Umbesetzungen. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten der Genossenschaft steht in den folgenden Jahren der Wiederaufbau der zerstörten oder beschädigten Häuser.

1948 bis 1964 (Bau Wasserturm, Melanchthonstr.)
Mit der Währungsreform des Jahres 1948 ist für die Genossenschaft endlich wieder eine Zukunftsplanung auf solider Grundlage möglich. Erste Bauten der Genossenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg in den 50er Jahren werden am "Wasserturm" errichtet. Auch die Siedlung "Am Stadtwald" (Melanchthonstr.) wird in den 50er Jahren um weitere Wohnungsbauten erweitert. Neben den ambitionierten Neubauvorhaben werden von der Genossenschaft in der Zeit zahlreiche Altbauten Instandgesetzt.

1965 bis 1978 (Neue Geschäftsstelle, Bau Stadtwald)
Die Verwaltungsarbeit vervielfacht sich, so daß die Einrichtung einer neuen Geschäftsstelle notwendig wird. Im Frühjahr 1965 wird mit dem Bau der Häuser Huttenstr. Nr.20-28, Schnitzlerstr. Nr.23-31 und De-Leuw-Str. Nr. 14-18 begonnen. Von 1968 an konzentriert sich die Genossenschaft auf die Instandsetzung und bauliche Verbesserung des Altbaubestandes. Da die Kosten für den Neubau von Wohnungen inzwischen immens angestiegen sind, werden Neubaupläne seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr weiterverfolgt.

1979 bis 1989 (Erwerb Huttenstr., Bau Seydlitzstr.7)
1979 kann die Genossenschaft im Rahmen eines Grundstückstausches mit der Stadt Solingen an der Huttenstr. vier Wohnhäuser erwerben. In den Mittelpunkt der Tätigkeiten der Genossenschaft rückt mit dem Beginn der 80er Jahre die Instandhaltung. In größerem Umfang werden Fenster erneuert und freiwerdende Wohnungen. Nach 23jähriger Baupause entsteht 1989 an der Seydlitzstraße Nr. 7 ein Neunfamilienhaus.

ab 1990 bis 2015
Obwohl zu Beginn der 90er Jahre der Wohnungsbedarf durch Aus- und Übersiedler sowie durch junge Menschen weiterhin spürbar ansteigt, wurden durch unzureichende öffentliche Förderung keine weiteren Wohnungsbauprojekte durchgeführt. Um den Parkraumbedarf gerecht zu werden, wurden jedoch weithin Garagen und Stellplätzen gebaut. Die Modernisierung (zum Beispiel: Balkon- und Terrassenbau, Maßnahmen für den Wärmeschutz) und Instandhaltung des Häuserbestandes, sowie die Weitervermietung an seine Mitglieder bilden nun den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Wohnungsgenossenschaft.

ab 2016
Nach mehrjähriger Baupause und nach intensiver Planung und Beratung hat sich der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft entschieden in ein Neubauprojekt zu investieren. Unterstützend durch das äußerst niedrige Niveau der Hypothekenzinsen soll der Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern bzw. von 24 Mietwohnungen auf dem Baugelände zwischen der Straße „Heider Hof“ und der Dietrich-Bonhoeffer-Straße (Katharinensiedlung) im Sommer 2017 abgeschlossen werden. Gleichzeitig fällt der Startschuss für den Bau einer neuen Straße, die nach dem deutschen Widerstandskämpfer aus dem Zweiten Weltkrieg „Fritz-Gräbe“ benannt wird.

Wichtigste Aufgabe der Geschäftspolitik und Ziel ist es, das Geschaffene zu erhalten und die Mitglieder weiterhin preisgünstig mit Wohnungen versorgen zu können.


Die Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben der 3 Genossenschaftsanteile übernimmt
 (á 350 € = 1050 €) und vom Vorstand aufgenommen wird. Das Mitglied nimmt am Gewinn der Genossenschaft teil (Dividende). Siehe auch Sonderkonditionen/Mitgliedsausweis.


Kündigung der Mitgliedschaft:

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres (31.12.), in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. Das Geschäftsguthaben wird nach ca. 1,5 Jahren ausbezahlt. Wer z.B. zum 31.12.2013 kündigt, bekommt das Geschäftsguthaben nach der Mitgliederversammlung um den 30.06.2015 ausgezahlt.


Die Organe der Genossenschaft:

Der Vorstand:

Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.

Der Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied der Genossenschaft und werden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

Die Mitgliederversammlung:

Die Mitgliederversammlung muss spätestens bis zum 30.06. jeden Jahres stattfinden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch eine den Mitgliedern zugegangene, schriftliche Mitteilung. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben oder durch eine bevollmächtigte Person. Hier kann das Mitglied die Entwicklung der Genossenschaft verfolgen und Auskunft verlangen.


Die wohnliche Versorgung:

Das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung steht ausschliesslich Mitgliedern der Genossenschaft zu. Bei Wohnungsbedarf wird ein Wohnungsantrag an die Genossenschaft gestellt.  Wohnungsangebote können auch an Nichtmitglieder gesendet werden.